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   VGH Bayern, 02.12.2016 - 12 CS 16.1714   

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https://dejure.org/2016,47559
VGH Bayern, 02.12.2016 - 12 CS 16.1714 (https://dejure.org/2016,47559)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2016 - 12 CS 16.1714 (https://dejure.org/2016,47559)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 12 CS 16.1714 (https://dejure.org/2016,47559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der unverzüglichen Beendigung der Nutzung einer Wohnung für Zwecke der Fremdenbeherbergung; Zweckentfremdung von Wohnraum; Genehmigung für die Nutzung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken

  • rewis.io

    Zur Zweckentfremdung von Wohnraum (Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der unverzüglichen Beendigung der Nutzung einer Wohnung für Zwecke der Fremdenbeherbergung; Zweckentfremdung von Wohnraum; Genehmigung für die Nutzung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 12 CS 16.1714
    Die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 4. Februar 1975 (NJW 75, 727) bestätigt und dabei festgestellt, dass die Norm den Bestandsschutz von Wohnraum mit dem Ziel einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung beabsichtigt.

    Sie sind aufgrund des Gestaltungsauftrags des Verfassungsgebers nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zwar gerechtfertigt, gleichwohl beeinträchtigen sie die durch Art. 14 Abs. 1 GG gegebene freie Verfügungsbefugnis des Eigentümers (BVerfG vom 4. Februar 1975 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 N 11.3022

    Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 12 CS 16.1714
    Das Bestimmtheitsgebot verlangt deshalb, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich der Regelung entweder bereits aus der Norm selbst ergeben oder sich zumindest im Wege der Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen (BayVGH vom 17.2.2012 - 22 N 11.3022 -, juris Rn. 27 unter Hinweis auf BVerfG vom 20.3.2002, BVerfGE 105, 135 ff.).

    Maßgebend für die Auslegung einer Norm ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Normgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BayVGH vom 17.2.2012 a. a. O., Rn.27).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 12 CS 16.1714
    Das Bestimmtheitsgebot verlangt deshalb, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich der Regelung entweder bereits aus der Norm selbst ergeben oder sich zumindest im Wege der Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen (BayVGH vom 17.2.2012 - 22 N 11.3022 -, juris Rn. 27 unter Hinweis auf BVerfG vom 20.3.2002, BVerfGE 105, 135 ff.).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 12 CS 16.1714
    Ein abweichender oder auch nur einschränkender Rechtssetzungswille des Normgebers kann bei der Auslegung einer Norm nur insoweit berücksichtigt werden, als er in der Norm selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerfGE 11, 126 [130] m. w. N.).
  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70

    Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 12 CS 16.1714
    In Abgrenzung zu insoweit irrelevanten Modernisierungsmaßnahmen kann - gewissermaßen als Faustregel - ein Bauaufwand den Kosten nach als wesentlich angesehen werden, wenn er etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands erreicht (BVerwG vom 26.8.1971, BVerwGE 38, 286; BayVGH vom 25.2.2010 - 12 C 09.1982 - juris).
  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 12 C 09.1982

    WohngeldrechtBeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2016 - 12 CS 16.1714
    In Abgrenzung zu insoweit irrelevanten Modernisierungsmaßnahmen kann - gewissermaßen als Faustregel - ein Bauaufwand den Kosten nach als wesentlich angesehen werden, wenn er etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands erreicht (BVerwG vom 26.8.1971, BVerwGE 38, 286; BayVGH vom 25.2.2010 - 12 C 09.1982 - juris).
  • VGH Bayern, 23.03.2020 - 12 ZB 18.706

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags unter Mitwirkung des abgelehnten Richters

    2.2.1.2 Bereits aus der Gesetzgebungsgenese und dem Wortlaut der Bestimmung lässt sich entnehmen, dass der Fall der Umwandlung von gewerblichen Räumen in Wohnraum nur beispielhaft für die Ausnahmereglung verstanden werden und dass die Regelung mithin auch die Umwandlung anderer als gewerblich genutzter Räume in Wohnraum erfassen sollte (vgl. hierzu bereits ausführlich BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 12 CS 16.1714 - juris Rn. 11).

    Das Bestimmtheitsgebot erfordert, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich einer bestimmten Regelung entweder bereits aus der Norm selbst ergeben oder sich zumindest im Wege der Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 12 CS 16.1714 - BeckRS 2016, 56086 Rn. 10 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.03.2020 - 12 ZB 18.707

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    2.1.2 Bereits aus der Gesetzgebungsgenese und dem Wortlaut der Bestimmung lässt sich entnehmen, dass der Fall der Umwandlung von gewerblichen Räumen in Wohnraum nur beispielhaft für die Ausnahmereglung verstanden werden und dass die Regelung mithin auch die Umwandlung anderer als gewerblich genutzter Räume in Wohnraum erfassen sollte (vgl. hierzu bereits ausführlich BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 12 CS 16.1714 - juris Rn. 11).

    Das Bestimmtheitsgebot erfordert, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich einer bestimmten Regelung entweder bereits aus der Norm selbst ergeben oder sich zumindest im Wege der Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 12 CS 16.1714 - BeckRS 2016, 56086 Rn. 10 m.w.N.).

  • VG München, 16.01.2019 - M 9 K 18.278

    Definition der "Zweckentfremdung von Wohnraum" bei Wohnnutzung

    Aus dem Zusammenhang der Vorschriften geht hervor, dass grundsätzlich jede Nutzung von Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsrechts für andere als Wohnzwecke eine Zweckentfremdung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 12 CS 16.1714 - juris Rn. 3 u. 7).

    Die Wirksamkeit auch der aktuellen Zweckentfremdungssatzung unterliegt, ebenso wie die Rechtsgrundlage der Satzung, das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG), keinen Bedenken (vgl. zu diesem Gesichtspunkt zur Vorgängerregelung BayVGH, B.v. 2.12.2016 12 CS 16.1714 juris Rn. 10).

  • VG München, 17.01.2018 - M 9 K 17.3111

    Erteilung eines Negativattests wegen behaupteter zweckentfremdungsrechtlicher

    Die Rechtsansicht, dass ein Neubau im hier vorliegenden Sinn nicht von der Vorschrift erfasst ist, entspricht auch der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2016 - 12 CS 16.1714 - juris Rn. 12: "Auch vom Vorliegen der weiteren Voraussetzung der Ausnahmevorschrift des Schaffens von Wohnraum nach dem 31. Mai 1990 unter wesentlichem Bauaufwand kann bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren lediglich gebotenen summarischen Überprüfung ausgegangen werden.
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